§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Albert Konzerte GmbH (im folgenden »Konzertdirektion«) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich »Besucher«). Für Rechtsgeschäfte zwischen Konzertdirektion und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden »AGB«) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Konzertdirektion nicht an, es sein denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnementsbedingungen.

1.3 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Eintrittspreise und Ermäßigungen

2.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die angebotenen Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Jahresprospekt, dem Internet und/oder per Aushang an der Abendkasse ersichtlich.

2.2 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch die Konzertdirektion gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind an der Abendkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Die Konzertdirektion behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

2.3 Die Konzertdirektion verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

2.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

2.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

2.6 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

3.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen der Konzertdirektion und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch die Konzertdirektion (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Abendkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden.

3.2 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung der Konzertdirektion ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem von der Konzertdirektion ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Konzertdirektion den Mehrerlös heraus verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf einer gesonderten Genehmigung der Konzertdirektion.

3.3 Bei Zusendung der Eintrittskarten, erhebt die Konzertdirektion zusätzlich zum Kaufpreis eine Gebühr von 3,50 €, die die Versand- und Bearbeitungskosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher mit der Rechnung zugeschickt. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Konzertdirektion. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind der Konzertdirektion unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.

3.4 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

3.5 Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird.

3.6 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3.7 Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.

§ 4 Gutscheine und besondere Angebote

4.1 Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.

4.2 Die Konzertdirektion behält sich weitere Angebote vor.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Überweisung erfolgen.

5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Konzertdirektion. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

5.3 Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Konzertdirektion berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine angemessene Gebühr zu erheben. Darüber hinaus kann die Konzertdirektion Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht die Konzertdirektion die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Konzertdirektion aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

6.2 Bei Vorstellungsausfall erstattet die Konzertdirektion den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Sollte dies auf dem Postweg getätigt werden, wird kein Porto erstattet. Die Versand- und/oder Bearbeitungspauschale kann nicht zurückerstattet werden. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss der Konzertdirektion unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Landestrauer, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.

6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung der Konzertdirektion gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6.4 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Abonnementsausweisen oder Gutscheinen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.5 Aufführungsbedingt kann es dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht durch Säulen oder Aufbauten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch durch Sichtverlust besteht nicht.

6.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Beginn / Einlass

7.1 Der Veranstaltungsort wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

7.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Konzertdirektion eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3 Besucher der Veranstaltungen der Konzertdirektion erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Konzertdirektion im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

9.1 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Konzertbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann die Konzertdirektion gegenüber diesen Personen ein Hausverbot für ihre Veranstaltungen aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

9.2 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren zu den Veranstaltungsorten ist nicht gestattet.

9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Veranstaltungen ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.

9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

§ 10 Garderobe

10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden, soweit keine Garderobenschränke vorhanden sind. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

§ 11 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Veranstaltungsortes gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro verwahrt.

§ 12 Haftung / Schadensersatz

12.1 Die Konzertdirektion übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die Konzertdirektion, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

12.2 Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Konzertdirektion, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Konzertdirektion, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 13 Datenschutz

Die Konzertdirektion ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Besuchers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen.

§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen der Konzertdirektion und Besucher/n aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Nürnberg, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehleneiner zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

§ 15 Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 01.07.2016 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Freiburg, im Juli 2016

Die Geschäftsführung